Allgemeine Geschäftsbedingungen - Private Sportsclub

 VERTRAGSSCHLUSS

1.1. GELTUNG DER AGB

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Private Sports Club* (* im folgenden PSC genannt) mit dessen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Private Sportsclub abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des PSC (Club) berechtigt sind, sowie Online Kunden, die das Gesamt Coaching-Paket "Innerglow Coaching by Mareikes Mehrwert" erworben haben.

1.2 ANTRAG

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an den PSC zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit dem PSC. Der PSC kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt der PSC das Angebot nicht
innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande. Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann (vor allem beim Innerglow Coaching by Mareikes Mehrwert Gesamtpaket fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von uns zu erhalten. Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch übereinstimmende  Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen. (4) Wir werden den Zugang Ihrer über unsere Webseiten / Videochat abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen.

In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihnen unmittelbar Zugang zu Ihrer Bestellung (zum Beispiel durch Zugang zur
passwortgeschützten Teilnehmerplattform) gewährt wird.

1.3 MEMBERCARD

Der Antragsteller erhält bei Antragstellung eine Private Sportsclub MemberCard die ihm den Zutritt zum Club ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Clubs. Die MemberCard ist einmalig kostenpflichtig. Die Kosten sind dem Mitgliedsvertrag zu entnehmen und mit dem ersten Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Reine Online Kunden bekommen keine Membercard.

1.4 JUGENDLICHE

Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person möglich.

2. NUTZUNG DES CLUBS

2.1. ZUTRITT NUR MIT MEMBERCARD

Durch die MemberCard erhält das Mitglied Zutritt zum PSC und ist berechtigt, diesen während der Öffnungszeiten zu nutzen. Der Check-In über die MemberCard versichert das Mitglied während der Nutzung der Anlage. Sollte das Mitglied seine Karte vergessen habe, so ist es dazu verpflichtet, das Personal um einen manuellen Check-In zu bitten, damit der Versicherungsschutz besteht.

2.2. HAUSORDNUNG / CLUBPHILOSOPHIE

Der PSC ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung/ CLUBPHILOSOPHIE für den Club aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios, Hygiene und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Eine Änderung der
Hausordnung ist jederzeit möglich. Das Mitglied erhält die Hausordnung mit Kopie der Mitgliedschaft.

2.3. WEISUNGSBERECHTIGUNG

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Clubs, der Ordnung und Sicherheit oder
Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

3.PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1 UMGANG MIT DER MEMBERCARD

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden. Eine Folgekarte wird zu einmalig 19,90€ ausgestellt. Nach Meldung des Verlusts wird die (optionale) Zahlungsfunktion der
MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Die Einzelheiten der Verfahrensweise legt der PSC fest.

4.FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

4.1. FÄLLIGKEIT DER WÖCHENTLICHEN BEITRÄGE

Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus für die jeweilige Kalenderwoche (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für die erste anteilige Kalenderwoche nach Vertragsabschluss wird zusammen mit dem Startpaket (für die MemberCard, Anamnese und Einweisung) am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für die letzte anteilige Woche der
Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag der Vorwoche fällig gestellt werden.

4.2. PREISANPASSUNGSRECHT

4.2.1 Der PSC ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Der PSC wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB)
ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3. KOSTEN BEI RÜCKBUCHUNG

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

4.4. ZUSÄTZLICHE KOSTEN

Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

4.5. ZAHLUNGSVERZUG

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist der PSC berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der PSC berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.6. VERZUGSKOSTEN

Der PSC behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

5.LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. ERSTLAUFZEIT / VERLÄNGERUNG

Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem PSC spätestens 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen Monat, mit einer neuen Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung des Mitglieds
ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem PSC, Berliner Ring 147, 64625 Bensheim, schriftlich, oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse zu erklären.

5.2. STILLLEGUNG DES VERTRAGES

(Bezieht sich nur auf die Mitgliedschaft im PSC) Das Mitglied hat nach Vorlage eines Sportunfähigkeitsattest ab 3 Wochen den Anspruch auf Stilllegung der Mitgliedschaft. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen vom PSC nicht in
Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend und die stillgelegte Zeit. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder der PSC zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3. KÜNDIGUNG BEI UMZUG

(Bezieht sich nur auf die Mitgliedschaft im PSC) Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht ab einer Entfernung von mind. 25km zu. Gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde wird die Mitgliedschaft zum
Ende des Monats gekündigt.

5.4. KÜNDIGUNG Online Programme

(Innerglow Coaching by Mareikes Mehrwert) Bei dem Innerglow Paket wird eine vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.HAFTUNG VOM PSC

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der PSC nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung vom PSC auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen vom PSC gelten. Das Mitglied haftet auf eigene Gefahr für Verletzungen oder Schäden, die durch das Training verursacht werden.

7.NUTZUNGSRECHT BEI INNERGLOW COACHING BY MAREIKES
MEHRWERT

Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von uns veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.

Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden
geschlossenen Vertrags. Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für
die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann, uns gegenüber als verwirkt. Der Zugriff durch
Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von uns aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden.

8.SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 ÄNDERUNGEN DIESER AGB

Der PSC ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der PSC wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist von 14
Tagen nach In Kenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

8.2 AUFRECHNUNGSVERBOT

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den PSC aufrechnen.

8.3 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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